Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer also solche Verletzungen geltend macht, kann dafür keine Leistung aus dieser Haftpflicht erwarten.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Für Ansprüche, die auf einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten beruhen, besteht kein Versicherungsschutz. Solche Schäden sind vom Deckungsumfang ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einer Persönlichkeitsrechtsverletzung mitversichert?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ausgeschlossen.
Übernimmt der Versicherer Ansprüche wegen Namensrechtsverletzungen?
Nein, Ansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025