Bei der Neodigital Hundehaftpflicht sind Mietsachschäden an privat gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten mitversichert, wenn kein anderer Vertrag für den Schaden aufkommt. Pro Schaden stehen bis zu 10.000 EUR bereit, für alle Schäden eines Versicherungsjahres höchstens das Doppelte. Nicht gedeckt sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.
In Erweiterung zu den Bestimmungen über Mietsachschäden gilt Folgendes:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten, die zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen wurden. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 10.000 EUR. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres steht höchstens das 2-fache dieser Summe zur Verfügung.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Was bedeutet das konkret?
Wer sich für private Zwecke einen Hundeanhänger, eine Kutsche oder einen Schlitten mietet oder ausleiht und dabei einen Schaden verursacht, ist über diese Erweiterung abgesichert. Der Schutz greift jedoch nur, wenn nicht bereits ein anderer Vertrag für den Schaden aufkommt. Je Schaden gibt es bis zu 10.000 EUR, pro Versicherungsjahr insgesamt höchstens das Doppelte. Schäden durch normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einem geliehenen Hundeanhänger abgesichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern, Kutschen und Schlitten, sofern hierfür nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Wie hoch ist die Entschädigung bei solchen Mietsachschäden?
Die Versicherungssumme beträgt je Schaden 10.000 EUR, höchstens jedoch das 2-fache dieser Summe für alle Schäden eines Versicherungsjahres.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
Gilt der Schutz auch, wenn eine andere Versicherung einspringen könnte?
Nein, der Schutz greift nur, sofern für den Schaden nicht über einen anderen Vertrag Entschädigung verlangt werden kann.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025