Bei Neodigital in der Hundehaftpflicht besteht Versicherungsschutz auch für Schäden im Ausland, sofern der Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts von bis zu 5 Jahren eintritt – innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Mitversichert sind zudem Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus dem Sozialgesetzbuch, während sämtliche Leistungen des Versicherers in Euro erbracht werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Der Schutz besteht ausschließlich, wenn diese Fälle bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten. Der Aufenthalt darf bis zu 5 Jahre dauern. Innerhalb der EU gilt der Schutz von unbegrenzter Dauer.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn ein Schaden im Ausland während eines vorübergehenden Aufenthalts entsteht. Außerhalb der EU sind bis zu 5 Jahre abgedeckt, innerhalb der EU gibt es keine zeitliche Begrenzung. Der Versicherer zahlt seine Leistungen in Euro; liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Zahlung mit der Überweisung des Euro-Betrags an ein Geldinstitut innerhalb der Währungsunion als erledigt.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch bei Schäden im Ausland?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange darf ein Auslandsaufenthalt maximal dauern, damit der Schutz greift?
Außerhalb der EU besteht der Schutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren. Innerhalb der EU gilt er von unbegrenzter Dauer.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Währungsunion angewiesen ist.
Sind auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch bei Auslandsschäden mitversichert?
Ja, versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025