Bei der Fahrradversicherung von Neodigital muss der Versicherungsnehmer beim vereinbarten Lastschriftverfahren zum Fälligkeitstag für eine ausreichende Kontodeckung sorgen; dasselbe gilt bei Zahlung per Kreditkarte oder Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay. Kann ein Beitrag ohne Verschulden nicht eingezogen werden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich erfolgt – bei selbst verschuldeten Fehlversuchen darf der Versicherer die Zahlungsvereinbarung kündigen und Bearbeitungsgebühren berechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrags über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon Pay, Google Pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister zahlt, muss dafür sorgen, dass die Zahlung zum Fälligkeitstag klappt – bei Lastschrift also für ausreichende Kontodeckung. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Liegt das Scheitern dagegen im eigenen Verantwortungsbereich, darf der Versicherer die Zahlungsvereinbarung kündigen und die Beiträge müssen künftig selbst überwiesen werden. Zusätzlich können anfallende Bearbeitungsgebühren weiterberechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich per Lastschrift zahle?
Bei vereinbartem Lastschriftverfahren müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen. Diese Pflicht gilt entsprechend auch bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon Pay oder Google Pay.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung trotzdem noch als rechtzeitig, wenn Sie sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers leisten.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Wenn Sie zu vertreten haben, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat oder die Vereinbarung zur Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform zu kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Gebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche zahlen?
Bearbeitungsgebühren, die von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder einem sonstigen Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erhoben werden, können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022