Bei der Fahrradversicherung von Neodigital entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht oder den Versicherer nach einem Schaden arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Wird die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wird die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden mit Absicht herbeiführt, bekommt keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung entsprechend dem Grad des Verschuldens kürzen. Auch wer den Versicherer nach einem Schaden bewusst über wichtige Tatsachen täuscht oder das versucht, verliert den Anspruch auf Leistung. Ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes oder Betruges gilt dabei als Beweis.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens darf der Versicherer seine Leistung in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Welche Folgen hat es, wenn ich falsche Angaben zum Schaden mache?
Täuscht der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, oder versucht er dies, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist der Vorsatz durch ein rechtskräftiges Strafurteil oder die Täuschung durch ein Urteil wegen Betruges bzw. Betrugsversuches festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung bzw. Täuschung als bewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022