Bei der Fahrradversicherung von Neodigital muss sich der Versicherungsnehmer das Wissen und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Als Repräsentanten gelten nicht nur Personen, die den Versicherungsvertrag verwalten, sondern insbesondere auch alle, die die tatsächliche Obhut über die versicherten Sachen übernehmen – selbst wenn dies nur kurzfristig geschieht.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Als Repräsentanten gelten:
- Personen, die für den Versicherungsnehmer die Verwaltung dieses Versicherungsvertrages übernommen haben.
- Insbesondere alle Personen, die die tatsächliche Obhut über die versicherten Sachen übernommen haben. Das gilt auch dann, wenn die Übernahme der tatsächlichen Obhut nur kurzfristig erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Wer für den Versicherungsnehmer handelt oder die versicherten Sachen tatsächlich in seiner Obhut hat, gilt als Repräsentant. Was diese Personen wissen und wie sie sich verhalten, wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand die Obhut nur für kurze Zeit übernommen hat.
Häufige Fragen
Wer zählt bei dieser Versicherung als Repräsentant?
Als Repräsentanten gelten Personen, die die Verwaltung des Versicherungsvertrages übernommen haben, sowie insbesondere alle Personen, die die tatsächliche Obhut über die versicherten Sachen übernommen haben.
Muss die Obhut dauerhaft sein, damit jemand als Repräsentant gilt?
Nein. Auch wer die tatsächliche Obhut über die versicherten Sachen nur kurzfristig übernimmt, gilt als Repräsentant.
Was hat das Verhalten eines Repräsentanten für Folgen für den Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022