Bei der Fahrradversicherung von Neodigital ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec versichert, samt fest verbundener Teile, bei Pedelecs auch mit Akku, und dem verwendeten Schloss. Versicherbar sind nur privat genutzte Räder im Erstbesitz, die bei Antragstellung nicht älter als 36 Monate sind, und nur Pedelecs ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch Carbonrad) oder Pedelec. Dazu gehören die fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile sowie das verwendete Schloss. Bei einem Pedelec ist der Akku eingeschlossen.
Definition Fahrrad
Ein Fahrrad im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug mit maximal drei Rädern. Es wird ausschließlich durch die Muskelkraft der auf ihm befindlichen Personen angetrieben, und zwar mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln.
Definition Pedelec
Ein Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug im Sinne der Fahrrad-Definition, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist. Diese Trethilfe hat einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW. Die Unterstützung verringert sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv. Sie wird unterbrochen, wenn eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält.
Ein Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen solchen Hilfsantrieb verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h ermöglicht – auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Versicherungsschutz besteht nur für Pedelecs, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Versicherbar sind nur Fahrräder oder Pedelecs, die zu privaten Zwecken genutzt werden und sich im Erstbesitz des Versicherungsnehmers befinden. Sie dürfen bei Antragstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sein. Der Nachweis hat durch den Original-Händlerbeleg zu erfolgen. Dieser muss die Rahmennummer oder Codierung sowie die vollständige Käuferadresse enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad oder Pedelec mit seinen fest verbundenen Funktionsteilen, dem Schloss und – beim Pedelec – dem Akku. Ein Fahrrad wird ausschließlich mit Muskelkraft angetrieben, ein Pedelec zusätzlich durch eine elektrische Trethilfe bis 0,25 kW, die bei 25 km/h abschaltet, ergänzt um eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h. Absicherbar sind nur privat genutzte Räder im Erstbesitz, die bei Antragstellung höchstens 36 Monate alt sind und per Original-Händlerbeleg nachgewiesen werden.
Häufige Fragen
Ist beim Pedelec auch der Akku mitversichert?
Ja. Zum versicherten Pedelec gehören die fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, bei einem Pedelec ausdrücklich einschließlich des Akkus, sowie das verwendete Schloss.
Wie alt darf mein Rad bei Antragstellung höchstens sein?
Versicherbar sind nur Fahrräder oder Pedelecs, die bei Antragstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind.
Welchen Nachweis muss ich für mein Rad erbringen?
Der Nachweis erfolgt durch den Original-Händlerbeleg. Dieser muss die Rahmennummer oder Codierung sowie die vollständige Käuferadresse enthalten.
Bis zu welcher Geschwindigkeit gilt ein Fahrzeug als versicherbares Pedelec?
Die elektrische Trethilfe darf eine größte Nenndauerleistung von 0,25 kW haben und wird bei Erreichen von 25 km/h unterbrochen. Zusätzlich ist eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h zulässig. Versichert sind nur Pedelecs ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022