Bei der Fahrradversicherung von Neodigital sind – sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert – der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl und Raub abgesichert sowie Beschädigungen durch Vandalismus, Unfall, Sturz- oder Fallschäden, Brand, Blitzschlag und Explosion. Der Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt sein und das Rad zur Tatzeit mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss an einem festen Gegenstand gesichert gewesen sein.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die jeweilige Gefahr vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Versicherter Verlust des Fahrrads oder Pedelecs
Versichert ist der bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) angezeigte Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch folgende Ereignisse:
Diebstahl
Der Diebstahl ist versichert, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) gesichert war.
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl liegt in folgenden Fällen vor:
Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes: Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass das versicherte Fahrrad oder Pedelec abhandengekommen ist.
Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes: Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet. Die Regelungen zum falschen Schlüssel gelten entsprechend.
Teilediebstahl
Versichert ist der Teilediebstahl für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne polizeiliche Meldung).
Raub
Ein Raub liegt in folgenden Fällen vor:
Anwendung von Gewalt: Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme des versicherten Fahrrads oder Pedelecs auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet wird (einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl).
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: Der Versicherungsnehmer gibt das versicherte Fahrrad oder Pedelec heraus oder lässt es sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft: Dem Versicherungsnehmer wird das versicherte Fahrrad oder Pedelec weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden sein.
Versicherte Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs
Versichert ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch:
- Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)
- Unfall – als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
- Sturz- oder Fallschäden
- Brand, Blitzschlag, Explosion
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind sowohl der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs als auch dessen Beschädigung – aber nur, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Zum Verlust zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Teilediebstahl und Raub, wobei ein Diebstahl bei der Polizei angezeigt sein muss und das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss an einem festen Gegenstand gesichert gewesen sein muss. Bei den Schäden sind Vandalismus, Unfall, Sturz- oder Fallschäden sowie Brand, Blitzschlag und Explosion mitversichert.
Häufige Fragen
Muss das Fahrrad angeschlossen sein, damit ein Diebstahl versichert ist?
Ja. Beim Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand, zum Beispiel einem Laternenpfahl, gesichert war.
Ist Trickdiebstahl als Raub versichert?
Nein. Gewalt und damit ein Raub liegen nicht vor, wenn das Fahrrad oder Pedelec ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet wird. Das gilt als einfacher Diebstahl beziehungsweise Trickdiebstahl.
Sind Unfallschäden am Fahrrad abgedeckt?
Ja. Versichert ist die Beschädigung durch einen Unfall, also ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. Auch Schäden bei einem Unfall des Transportmittels, etwa beim Transport in einem Kraft-, Wasser-, Luft- oder öffentlichen Verkehrsmittel, sind mitversichert.
Gilt der Schutz für alle diese Gefahren automatisch?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht nur, sofern die jeweilige Gefahr vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022