Wer seine Fahrradversicherung der Neodigital vorzeitig beendet, zahlt nur für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand – der Rest des Beitrags wird erstattet. Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, bei Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht oder nicht gezahltem Erstbeitrag, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie beim Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln, wie viel Beitrag oder Geschäftsgebühr dem Versicherer zusteht.
Allgemeiner Grundsatz
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, muss der Versicherer nur den Teil der Beiträge erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vor dem regulären Ablauf, muss grundsätzlich nur der Beitrag für die Zeit gezahlt werden, in der der Schutz wirklich bestand. Je nach Grund der Beendigung – Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses – gilt eine eigene Regel dazu, bis wann dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob er stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen kann. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der auf die spätere Zeit entfallende Beitrag erstattet, unter bestimmten Voraussetzungen sogar der gesamte Beitrag des ersten Jahres.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich meine Fahrradversicherung vorzeitig kündige?
Ja. Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Den übrigen Teil erhält der Versicherungsnehmer zurück.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist eine korrekte Widerrufsbelehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich der Beitrag des ersten Versicherungsjahres erstattet – außer der Versicherungsnehmer hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt beim Rücktritt des Versicherers wegen nicht gezahltem Erstbeitrag?
Wird der Vertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht bestand?
Wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder bei einer Versicherung für ein künftiges Interesse nicht entsteht, ist der Versicherungsnehmer nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Bei einer Versicherung mit der Absicht, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen, ist der Vertrag nichtig, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis der Nichtigkeitsumstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022