Bei der Neodigital Fahrradversicherung ist auch der Diebstahl eines Fahrrads oder Pedelecs aus einem abgestellten Kraftfahrzeug abgedeckt, wenn das Fahrzeug verschlossen war. Ebenso greift der Schutz beim Diebstahl aus einem gesicherten Fahrradträger, sofern das Rad zusätzlich mit einem verkehrsüblichen Schloss fest daran befestigt war.
Zusätzlich zum grundlegenden Diebstahlschutz ist der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug versichert. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug verschlossen war.
Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus Fahrradträgern, die am Kraftfahrzeug angebracht und mit einem Verschluss gesichert sind. Das gilt jedoch nur, wenn das Fahrrad oder Pedelec zusätzlich mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt nicht nur beim Diebstahl im Freien, sondern auch dann, wenn das Rad aus einem verschlossenen Auto gestohlen wird. Steht das Fahrrad oder Pedelec auf einem Fahrradträger am Fahrzeug, muss der Träger gesichert und das Rad zusätzlich mit einem üblichen Fahrradschloss fest daran angeschlossen sein. Nur unter diesen Bedingungen greift der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad versichert, wenn es aus meinem Auto gestohlen wird?
Ja, der Diebstahl des Fahrrads oder Pedelecs aus einem abgestellten Kraftfahrzeug ist versichert, sofern das Kraftfahrzeug verschlossen war.
Was gilt, wenn das Rad von einem Fahrradträger am Auto gestohlen wird?
Der Schutz besteht auch bei Diebstahl aus einem angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträger. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad oder Pedelec zusätzlich mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war.
Reicht es, das Auto einfach abzustellen?
Nein, das Kraftfahrzeug muss verschlossen gewesen sein, damit der Versicherungsschutz für einen Diebstahl daraus greift.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022