Bei der Fahrradversicherung von Neodigital gibt es klare Grenzen des Versicherungsschutzes: Nicht ersetzt werden etwa Diebstahl ohne verkehrsübliches Fahrradschloss oder ohne Anzeige bei der Polizei, reine Schönheitsschäden wie Kratzer, Rost, Schäden durch Manipulation am Antrieb oder unsachgemäße Reparaturen, Schäden bei Radsportwettbewerben, Downhill oder Sprints, vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden bei Fahruntüchtigkeit ab mehr als 1,0 Promille.
Nicht versichert sind folgende Gefahren und Schäden:
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrads oder Pedelecs inklusive Zubehör sowie Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde.
- Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei den Ermittlungsbehörden (Polizei).
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (zum Beispiel Schrammen oder Schäden an der Lackierung).
- Schäden durch Rost oder Oxidation.
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat, insbesondere als Verkäufer, aus einem Reparaturauftrag oder aus Produkthaftung, insbesondere als Hersteller.
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäße Reparaturen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrads oder Pedelecs.
- Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter entstehen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit.
- Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen.
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden.
- Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 ‰.
- Schäden am Akku, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben geladen wurde.
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht für alle denkbaren Situationen. Kein Ersatz gibt es unter anderem, wenn das Rad verloren geht oder stehen gelassen wird, wenn es beim Diebstahl nicht mit einem üblichen Schloss gesichert war oder der Diebstahl nicht bei der Polizei angezeigt wurde. Auch reine Schönheitsschäden, Rost, Schäden durch unsachgemäße Eingriffe, Schäden bei sportlichen Wettbewerben oder Downhill-Fahrten, vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden bei Fahruntüchtigkeit ab mehr als 1,0 Promille sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Ist ein gestohlenes Fahrrad auch ohne Schloss versichert?
Nein. Diebstahlschäden sind nicht versichert, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde.
Muss ich einen Diebstahl bei der Polizei melden?
Ja. Ein Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) ist nicht versichert.
Zahlt die Versicherung bei Kratzern und Lackschäden?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind nicht versichert.
Wie wirkt sich Alkohol auf den Versicherungsschutz aus?
Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel sind nicht versichert, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 Promille.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022