Bei der Neodigital Fahrradversicherung sind über den Grundschutz hinaus auch Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradhelm, Kindersitz oder Luftpumpe sowie Gepäck wie Zelt, Schlafsack, Kleidung und Isomatte mitversichert. Der Schutz greift bei Beschädigung durch Straftat, Unfall oder Brand und bei Verlust durch Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl aus dem Auto – solange die Sachen am Rad transportiert oder angebracht sind. Pro Versicherungsfall gilt eine Grenze von 1.000 Euro, je einzelner Sache 300 Euro.
In Erweiterung zum Grundschutz gilt Folgendes:
Versichertes Zubehör:
- Beleuchtung
- Fahrradanhänger
- Fahrradhelm
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Kartenhalter
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Klingel
- Luftpumpe
- Trinkflasche
- Werkzeug / Flickzeug
- Steckschutzblech
- Tachometer
Versichertes Gepäck:
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenmaterial
- Kleidung
- Luftmatratze
- Regenschutzplane
- Schlafsack
- Zelt
Für das genannte Zubehör und Gepäck besteht Versicherungsschutz, soweit dies im Versicherungsschein dokumentiert ist, für:
- Beschädigung durch Straftat eines Dritten, Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder Pedelec oder Brand.
- Verlust durch Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad oder Pedelec transportiert wird oder daran angebracht ist. Ein nicht getragener Helm muss an das Fahrrad oder Pedelec angeschlossen sein. Versicherungsschutz besteht nur während des Gebrauchs des versicherten Fahrrads oder Pedelecs.
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EUR begrenzt. Versichert ist der Neuwert. Je versicherter Sache ist die Entschädigungsleistung auf 300,- EUR pro Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum Grundschutz sind bestimmtes Zubehör und Gepäck rund um das Fahrrad mitversichert, etwa Beleuchtung, Helm, Kindersitz, Zelt oder Schlafsack. Der Schutz greift bei Beschädigung durch eine Straftat, einen Unfall oder Brand sowie bei Verlust durch Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl aus einem abgeschlossenen Auto. Wichtig ist, dass die Sachen am Rad transportiert, angebracht oder – beim nicht getragenen Helm – angeschlossen sind und der Schaden während der Nutzung des Rads passiert. Pro Versicherungsfall werden höchstens 1.000 Euro zum Neuwert erstattet, je einzelner Sache höchstens 300 Euro.
Häufige Fragen
Welches Zubehör und Gepäck ist beim Fahrrad mitversichert?
Versichert sind unter anderem Beleuchtung, Fahrradanhänger, Helm, Kompass, Korb, Kartenhalter, Kilometerzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug/Flickzeug, Steckschutzblech und Tachometer sowie als Gepäck Hygieneartikel, Isomatte, Kartenmaterial, Kleidung, Luftmatratze, Regenschutzplane, Schlafsack und Zelt.
In welchen Fällen wird für das Zubehör und Gepäck gezahlt?
Gezahlt wird bei Beschädigung durch Straftat eines Dritten, Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder Pedelec oder Brand sowie bei Verlust durch Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug. Voraussetzung ist, dass die Sachen am Rad transportiert oder angebracht sind und der Schaden während des Gebrauchs eintritt.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Pro Versicherungsfall gilt eine Grenze von 1.000,- EUR, versichert ist der Neuwert. Je einzelner versicherter Sache sind maximal 300,- EUR pro Versicherungsfall erstattungsfähig.
Ist ein vergessenes oder liegen gelassenes Teil versichert?
Nein. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022