In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gelten folgende Obliegenheiten:
1. Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer hat folgende vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten zu erfüllen:
- Er hat die versicherten Photovoltaikanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.
- Er hat die vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten Daten und Programme für die versicherten Photovoltaikanlagen aufzubewahren.
- Er hat zur Feststellung des Ertragsausfalls die Vertragsunterlagen über die Energielieferungen sowie die Abrechnungen der letzten 12 Monate aufzubewahren.
2. Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Teil:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.