Die Neodigital Gebäudeversicherung bietet die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen mitzuversichern und schützt so umfassend vor Schäden. Es gelten besondere Bedingung für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (sofern vereinbart).
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind die auf dem Hausdach befestigten, betriebsfertigen
Photovoltaikanlagen der im Versicherungsschein genannten Gebäude, versichert.
Die Anlagen können auch in den Baukörper integriert sein.
Versichert sind Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW-Spitzenleistung (kWp).
Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehört auch die mit der Photovoltaikanlage verbundene und der Versorgung des Gebäudes dienende Stromspeicheranlage.
Betriebsfertig ist die Anlage, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts.