Die Neodigital Gebäudeversicherung deckt Kosten für die Entfernung und Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern ab.
1. Der Versicherer ersetzt die Kosten für die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern, wenn diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden. Ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
2. Es erfolgt keine Entschädigung, wenn bereits vor Vertragsbeginn das Bienen-, Wespen- oder Hornissennest vorhanden war. Darüber hinaus entfällt die Kostenübernahme , wenn aus rechtlichen Gründen (z. B. Artenschutz) eine Entfernung oder Umsiedlung nicht zulässig ist.
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.