Die Neodigital Gebäudeversicherung regelt die Übernahme von Hotelkosten nach einem Schadensfall und bietet so Unterstützung für Betroffene.
Hotelkosten
1. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen.
2. Die Entschädigung hierfür ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
3. Voraussetzung ist, dass nicht eine anderweitige Versicherung für die Kosten aufkommt.