Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl von außen an am Gebäude angebrachten Sachen.
1. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung sind Schäden an von außen am versicherten Gebäude
fest angebrachten Sachen (z. B. Satelliten-/Antennenanlagen, Markisen, Briefkästen, Außenlampen), auch gegen Abhandenkommen durch Diebstahl versichert. Versichert sind auch die infolge des Diebstahls dieser Handlung notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an der Außenseite des Gebäudes. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich bei der Polizei anzeigt.
Diese Klausel bleibt unberührt.
" Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und
außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden".
2. Der Versicherer haftet nur, wenn keine oder keine ausreichende Entschädigung aus anderweitigen Versicherungen (z. B. Hausratversicherung) beansprucht werden kann (Subsidiärhaftung).
3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 1.000 EUR begrenzt.