Die Neodigital Gebäudeversicherung bietet Schutz vor Schäden, während auch Datenrettungskosten im Falle eines Datenverlusts abgedeckt werden können.
Datenrettungskosten
1. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer die Kosten für die technische
Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen.
Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
a) An dem Datenträger muss ein versicherter Sachschaden eingetreten sein.
b) Die Kosten sind infolge eines Versicherungsfalls am Versicherungsort tatsächlich entstanden.
c) Die Kosten sind für die technische Wiederherstellung erforderlich.
d) Die Kosten dienen nicht der Wiederbeschaffung.
e) Die Daten und Programme dienen ausschließlich der privaten Nutzung.
2. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
3. Nicht ersetzt werden
a) derartige Wiederherstellungskosten für
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. Raubkopien);
- Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium gespeichert sind und dem Versicherungsnehmer zur Verfügung stehen;
b) die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
4. Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 EUR begrenzt.