Die Neodigital Gebäudeversicherung deckt Schäden, die durch den Anprall von fremden Fahrzeugen entstehen, im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen ab. Es gilt bei Anprall von fremden Fahrzeugen:
Es leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Wassersport- oder Straßenfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Für den Anprall von Straßen- oder Wassersportfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer betrieben oder gehalten werden.