Die Neodigital Gebäudeversicherung behandelt die Kündigung nach einem Versicherungsfall und die damit verbundenen Konsequenzen für den Versicherungsschutz.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt auch:
Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin – gekündigt werden. .
Teilkündigungsrecht
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird. Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen von
1) Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um
jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens
drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
zugegangen ist.
oder
2) Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
Versicherungsnehmer wirksam
erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein.
Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.