Die Neodigital Gebäudeversicherung informiert über Bruchschäden innerhalb von Gebäuden und deren potenzielle Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen (Beispiele: Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen);
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- von Schwimmbecken.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zusätzlich sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen;
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert
In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt auch:
Gasrohre
Es sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung auf dem Versicherungsgrundstück (innerhalb und außerhalb versicherter Gebäude), für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, versichert.
Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes
1. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung gilt - ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
2. Es sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.