Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden durch Haarwild an Gebäuden entstehen können.
Schäden durch Haarwild
1. Versichert sind die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Haarwild gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Der Versicherungsschutz gilt auch für Waschbären.
2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 2.500 EUR begrenzt.