Die Neodigital Gebäudeversicherung schützt vor Schäden, während Rückreisemehrkosten vom Urlaub oder der Dienstreise ebenfalls berücksichtigt werden können.
1. In der Neodigital Wohngebäudeversicherung ersetzt der Versicherer erforderliche und tatsächlich
angefallene Reisemehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht.
3. Als Urlaubs-/Dienstreise gilt jede privat/geschäftlich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen, höchstens 6 Wochen.
4. Reisemehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
5. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, soweit es die Umstände gestatten, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen.
6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf maximal 5.000 EUR begrenzt.