Mit der Neodigital Hausratversicherung lassen sich Vermögensschäden absichern, die beim privaten Online-Banking durch Betrug per Phishing entstehen – etwa wenn Zugangsdaten wie PIN oder TAN durch gefälschte Nachrichten an unbefugte Dritte gelangen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Obliegenheiten Sie beachten müssen und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Versichert sind Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer beim privaten Online-Banking unter folgenden Voraussetzungen entstehen:
- Der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wird durch gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder durch sonstige über Social-Media-Dienste übermittelte Nachrichten in für ihn nicht erkennbarer Form getäuscht und übermittelt aufgrund dieser Nachrichten die für das Online-Banking erforderlichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. Anmeldedaten, Persönliche Identifikationsdaten (PIN) oder Transaktionsnummern (TAN)) von privaten Bankkonten an unbefugte Dritte.
- Mit den gewonnenen Daten veranlassen der oder die Täter unter der Identität des Inhabers Online-Überweisungen und die kontoführende Bank führt diese Überweisungsaufträge durch.
Nicht versichert sind:
- Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder Identifikationsdaten (wie z. B. Pharming).
- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.).
- Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die das kontoführende Kreditinstitut haftet.
Was gilt als ein Versicherungsfall:
Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Phishing-Angriff) zurückzuführen sind, bei dem die Täter mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben.
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:
Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der Computer, der zum Online-Banking genutzt wird, ausgestattet sein mit:
- einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen;
- einer Virenschutzsoftware, die auf dem neuesten Stand gehalten wird.
Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren.
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Nach Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen bzw. die kontoführende Bank ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen.
Folgen bei Verletzung der Obliegenheiten:
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, so ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie beim privaten Online-Banking durch gefälschte Nachrichten getäuscht und geben dadurch Ihre Zugangsdaten an Betrüger weiter, die anschließend Überweisungen von Ihrem Konto veranlassen, kann der entstandene Vermögensschaden abgesichert sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Computer durch Firewall und aktuelle Virenschutzsoftware geschützt ist und Sie nach einem Schaden bei der Aufklärung mitwirken.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe wird bei Phishing entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
Ist auch Pharming versichert?
Nein. Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- oder Identifikationsdaten, wie z. B. Pharming, sind nicht versichert.
Welche Voraussetzungen muss mein Computer erfüllen?
Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der zum Online-Banking genutzte Computer mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen sowie einer aktuellen Virenschutzsoftware ausgestattet sein. Die Virendefinitionen sind mindestens einmal im Monat zu aktualisieren.
Sind Folgeschäden wie Zinseinbußen mitversichert?
Nein. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden wie Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung gestellte Kosten der Bank sind nicht versichert.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.