Bei der Neodigital Hausratversicherung wird die Entschädigung im Schadensfall nach klaren Regeln ermittelt: Erstattet werden der Versicherungswert zerstörter oder abhandengekommener Sachen, die Reparaturkosten beschädigter Gegenstände sowie ein Minderwert bei Schönheitsschäden. Auch Mehrwertsteuer, Restwerte und Höchstgrenzen spielen eine Rolle.
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers:
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Ist eine Sache zerstört oder weg, erhalten Sie deren Wert zum Schadenzeitpunkt; ist sie nur beschädigt, werden die Reparaturkosten und ein eventuell verbleibender Wertverlust ausgeglichen. Bei rein optischen Schäden, die die Nutzung nicht behindern, gibt es einen Ausgleich für den Minderwert. Vorhandene Restwerte werden angerechnet, und die Erstattung ist insgesamt durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Was wird bei zerstörten oder gestohlenen Sachen ersetzt?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Was gilt bei beschädigten Sachen?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls sowie eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung – höchstens jedoch der Versicherungswert. Restwerte werden angerechnet.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird sie nicht ersetzt.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja. Die Gesamtentschädigung je Versicherungsfall ist auf die geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Ist diese ausgeschöpft, werden versicherte Kosten zusätzlich bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Werden Kosten auf Weisung des Versicherers begrenzt?
Nein. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.