Die Neodigital Hausratversicherung sichert legal aus dem Internet geladene Musik und Videos ab und übernimmt bei einem Versicherungsfall die Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter Daten und Programme – begrenzt auf 2.500 EUR je Versicherungsfall. Welche Nachweise nötig sind und welche Wiederherstellungskosten ausgeschlossen bleiben, lesen Sie hier.
Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens sind versichert.
Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen. Der Schadenaufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Bei der Neodigital Hausratversicherung werden folgende Kosten für die Datenwiederherstellung übernommen:
1. Technische Wiederherstellung von Daten und Programmen
Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
2. Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
3. Entschädigungsgrenzen
Der Versicherer ersetzt die Datenrettungskosten bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie durch einen versicherten Schaden am Datenträger private Daten oder Programme, hilft die Versicherung bei den Kosten, diese technisch wiederherzustellen. Auch legal gekaufte Musik und Videos aus dem Internet sind mitgeschützt. Für unrechtmäßig genutzte Inhalte und den erneuten Kauf von Lizenzen gibt es dagegen keine Leistung. Die Belege für Ihren Schaden sollten Sie aufbewahren.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Datenrettungskosten erstattet?
Die Datenrettungskosten werden bis zu einem Betrag von 2.500 EUR ersetzt. Auch die Entschädigung für Schäden an legal geladener Musik und Videos ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Werden Raubkopien mitversichert?
Nein. Für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien), werden keine Wiederherstellungskosten ersetzt.
Was muss ich als Nachweis für einen Schaden vorlegen?
Der Schadenaufwand ist durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Werden auch die Kosten für einen neuen Lizenzerwerb übernommen?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Werden auch erfolglose Rettungsversuche erstattet?
Ja. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.