In der Neodigital Hausratversicherung sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen mitversichert, wenn die Schwankung nachweislich von außen eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt jedoch nur, wenn keine Entschädigung vom Netzbetreiber erlangt wird – dort müssen Ansprüche vorrangig geltend gemacht werden.
Versicherte Schäden durch Stromschwankungen:
- Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen sind mitversichert.
- Voraussetzung ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Vorrangige Ansprüche gegen den Netzbetreiber:
- Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird.
- Gegen den Netzbetreiber müssen Sie Ihre Ansprüche vorrangig geltend machen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein elektrisches Gerät durch Schwankungen im Stromnetz Schaden nimmt, kann die Hausratversicherung dafür einspringen. Wichtig ist, dass die Schwankung von außen auf das Gerät eingewirkt hat. Zunächst sollten Sie jedoch prüfen, ob der Netzbetreiber für den Schaden aufkommt, denn Ansprüche gegen ihn haben Vorrang.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Stromschwankungen mitversichert?
Ja, Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen sind mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat.
Wann erfolgt eine Leistung aus der Versicherung?
Eine Leistung erfolgt nur, wenn keine Entschädigung vom jeweiligen Netzbetreiber erlangt wird.
Muss ich mich zuerst an den Netzbetreiber wenden?
Ja, gegen den Netzbetreiber müssen Sie Ihre Ansprüche vorrangig geltend machen.