Mit der Neodigital Hausratversicherung lässt sich ein Vertrag auch für fremde Rechnung abschließen – der Versicherungsnehmer sichert damit das Interesse eines Dritten ab. Wer die Rechte ausübt, wie die Entschädigung ausgezahlt wird und wann die Kenntnis des Versicherten zählt, erfahren Sie hier im Überblick.
Ausübung der Rechte
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es in folgenden Fällen an oder nicht an:
- Es kommt nicht auf die Kenntnis des Versicherten an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- Es kommt dagegen auf die Kenntnis des Versicherten an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag zwar in eigenem Namen ab, versichert damit aber das Interesse einer anderen Person. Wichtig ist: Die Rechte aus dem Vertrag – etwa die Auszahlung der Entschädigung – bleiben grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Der Versicherte kommt nur mit dessen Zustimmung an die Leistung. Und in bestimmten Situationen spielt auch das Wissen und Verhalten des Versicherten eine Rolle für den Vertrag.
Häufige Fragen
Was ist eine Versicherung für fremde Rechnung?
Dabei schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (des Versicherten) ab.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten – selbst dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Der Versicherer kann zudem vor der Auszahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sie ist dagegen maßgeblich, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.