Die Neodigital Hausratversicherung berücksichtigt geltende Embargobestimmungen und Sanktionen der EU und Deutschlands sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – der USA. So erfahren Sie, wann und in welchem Umfang der Versicherungsschutz rechtskonform greift.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur dann, wenn ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei die Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Auch entsprechende Sanktionen der USA können relevant sein – allerdings nur, solange ihnen keine Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands entgegenstehen. Dies dient dazu, den Versicherungsschutz rechtskonform zu gestalten.
Häufige Fragen
Wann besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von Embargobestimmungen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gelten auch Sanktionen der USA?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen haben Vorrang?
Bei US-Sanktionen gilt die Einschränkung nur, soweit ihnen keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Beeinflussen die Embargobestimmungen die übrigen Vertragsbestimmungen?
Die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht demnach nur, soweit und solange dem keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.