Mit der Neodigital Hausratversicherung lässt sich der Beitrag bequem per Lastschrift zahlen. Hier erfahren Sie, welche Pflichten für ausreichende Kontodeckung gelten, was bei einem fehlgeschlagenen Einzug passiert und wann eine Zahlung trotzdem als rechtzeitig gilt.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Bei fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug:
- Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
- Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
- Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine Beiträge per Lastschrift zahlt, sollte darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie umgehend nach Aufforderung des Versicherers erfolgt. Scheitert der Einzug dagegen aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und mögliche Bankgebühren weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden misslingt?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn ich den fehlgeschlagenen Einzug zu vertreten habe?
Können ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden und haben Sie dies zu vertreten, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Anschließend müssen Sie den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Bankgebühren für einen gescheiterten Einzug zahlen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.