In der Neodigital Hausratversicherung darf der Beitrag einmal jährlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen überprüft werden – mit klaren Grenzen: Erhöhungen ab 5 Prozent, höchstens 20 Prozent, ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung und die Pflicht zur Senkung ab 5 Prozent.
Der Versicherer ist berechtigt, einmal jährlich die Tarifbeiträge für bestehende Verträge unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik zu überprüfen. Ziel ist es, die Beiträge an die erwartete Schaden- und Kostenentwicklung sowie an Änderungen der Feuerschutzsteuer anzupassen und einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben.
Die Beiträge können für Teile des Gesamtbestands, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt werden.
Anpassung der Beiträge:
- Ergibt die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge bestehender Verträge um diesen Änderungssatz, höchstens um 20 Prozent, anzupassen.
- Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
Zeitpunkt und Mitteilung:
- Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.
- Beitragssenkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf den Beitrag Ihrer Hausratversicherung einmal im Jahr überprüfen und – nach festgelegten Regeln – anheben oder senken. Steigt der Beitrag spürbar an, werden Sie vorab informiert und haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Sinkt der Beitrag, profitieren Sie automatisch davon. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag angepasst werden?
Der Versicherer ist berechtigt, die Tarifbeiträge für bestehende Verträge einmal jährlich zu überprüfen und anzupassen.
Wie stark kann der Beitrag erhöht werden?
Ergibt die Überprüfung einen Erhöhungsbedarf von mindestens 5 Prozent, darf der Beitrag um diesen Änderungssatz angepasst werden – höchstens jedoch um 20 Prozent.
Werden Beitragssenkungen ebenfalls weitergegeben?
Ja. Ergibt die Überprüfung eine Beitragssenkung um mindestens 5 Prozent, ist der Versicherer zur entsprechenden Anpassung verpflichtet. Senkungen können auch ohne gesonderte Information durchgeführt werden.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Nach Zugang der Mitteilung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann wird eine Anpassung wirksam?
Beitragsanpassungen werden zur Hauptfälligkeit des Vertrags mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vorgenommen.