Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gefrier- und Kühlgut, wenn eine Gefrier- oder Kühleinrichtung durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der Stromversorgung oder ein technisches Versagen der Geräte ausfällt. Wichtig sind der dokumentierte Netzausfall und die klaren Grenzen des Schutzes bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
1. Ersatz von Schäden am Gefriergut:
Die Neodigital Hausratversicherung leistet Ersatz von Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) oder durch technisches Versagen der Geräte.
2. Nachweis des Netzausfalls:
Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
3. Nicht versichert sind Schäden, die durch:
- angekündigte Stromabschaltungen,
- Bedienungsfehler oder
- gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind.
4. Höhe des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Strom unerwartet ausfällt oder das Gerät technisch versagt und dadurch das Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern verdirbt, springt die Hausratversicherung ein. Voraussetzung ist, dass der Netzausfall vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Stelle nachgewiesen werden kann. Nicht abgedeckt sind dagegen Fälle, in denen die Abschaltung angekündigt war, ein Bedienungsfehler vorlag oder das Gerät durch normale Abnutzung ausgefallen ist.
Häufige Fragen
Welche Schäden am Gefriergut sind versichert?
Versichert sind Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken oder -fächern infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) oder durch technisches Versagen der Geräte.
Muss der Stromausfall nachgewiesen werden?
Ja. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen, Bedienungsfehler oder gewöhnliche Abnutzung bzw. Verschleiß.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 3.000 EUR.