Wenn die Neodigital Hausratversicherung einen Schaden ersetzt, gehen bestehende Ersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer über. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers erfolgen, und für Personen in häuslicher Gemeinschaft gelten besondere Regeln. Zudem bestehen Obliegenheiten zur Sicherung dieser Ansprüche.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherer für einen Schaden, für den eigentlich ein Dritter verantwortlich ist, tritt er an die Stelle des Versicherungsnehmers und kann sich das Geld beim Verursacher zurückholen. Der Versicherungsnehmer soll dadurch keinen Nachteil haben. Lebt der Verursacher mit dem Versicherungsnehmer im selben Haushalt, wird der Anspruch grundsätzlich nicht weiterverfolgt – außer bei vorsätzlichem Handeln. Der Versicherungsnehmer sollte seine Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten, wenn der Versicherer zahlt?
Der Anspruch geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt hat.
Kann der Übergang zu meinem Nachteil geltend gemacht werden?
Nein. Der Übergang des Ersatzanspruchs kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Was gilt, wenn der Verursacher mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung von Ersatzansprüchen?
Der Versicherungsnehmer muss seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer, soweit erforderlich, mitwirken.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.