Mit der Neodigital Hausratversicherung lassen sich Vertragsdaten wie die Anschrift unkompliziert ändern. Erfahren Sie, in welcher Form Sie Erklärungen und Anzeigen abgeben, an welche Stelle diese zu richten sind und welche Folgen es hat, wenn eine Anschriften- oder Namensänderung nicht mitgeteilt wird.
Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben.
Beispiele für die Textform:
- Telefax
- Brief
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.
Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihrem Versicherer etwas mitteilen wollen, das den Vertrag betrifft, reicht in der Regel die Textform – etwa eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief. Diese Mitteilungen richten Sie an die Hauptverwaltung oder an die Stelle, die im Versicherungsschein genannt ist. Teilen Sie eine neue Anschrift oder einen neuen Namen nicht mit, kann der Versicherer wichtige Erklärungen weiterhin an die zuletzt bekannte Adresse senden. Ein solches Schreiben gilt dann bereits kurze Zeit nach dem Absenden als bei Ihnen angekommen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich eine Anschriftsänderung mitteilen?
Erklärungen und Anzeigen zum Vertrag sind in Textform abzugeben, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder im Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
An wen richte ich meine Mitteilung?
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Was passiert, wenn ich eine Anschriftsänderung nicht melde?
Dann genügt für eine an den Versicherungsnehmer zu richtende Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Gilt das auch bei einer nicht gemeldeten Namensänderung?
Ja, die Regelung zur nicht angezeigten Anschriftsänderung gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.
Was gilt bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung?
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die genannten Bestimmungen Anwendung.