In der Hausratversicherung der Neodigital Versicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist – und schon nach einem Monat lässt sich eine Abschlagszahlung verlangen. Wann Zinsen anfallen und welcher Zinssatz gilt, erfahren Sie hier.
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Entschädigung: Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
- Zinssatz: Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Bei der Berechnung der Fristen gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald klar ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zieht sich die Prüfung hin, können Sie bereits nach einem Monat einen Teilbetrag als Vorschuss erhalten. Dauert die Zahlung länger als einen Monat, werden zusätzlich Zinsen fällig – innerhalb eines Rahmens von 4 bis 6 Prozent pro Jahr. Zeiten, die durch eigenes Verschulden entstehen, zählen bei den Fristen nicht mit.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Zahlung einen Vorschuss erhalten?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Welche Zeiträume bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt?
Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.