Die Hausratversicherung der Neodigital Versicherung schließt bestimmte Naturgefahren-Schäden aus – etwa Sturmflut, Grundwasser, Trockenheit oder Regen durch offene Fenster. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht gedeckt. Hier lesen Sie, welche Ausnahmen gelten.
Nicht versichert sind Schäden, die ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen entstehen – es sei denn, es sind im Folgenden solche genannt:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung deckt nicht jede Art von Naturgefahren-Schaden ab. Bestimmte Ereignisse wie Sturmflut, aus dem Boden aufsteigendes Grundwasser oder Trockenheit sind ausgenommen. Dringt Regen oder Schnee durch offene Fenster oder Türen ein, greift der Schutz in der Regel nicht – außer die Öffnung ist selbst durch eine versicherte Naturgefahr entstanden. Auch Sachen außerhalb von Gebäuden oder in noch nicht bezugsfertigen Gebäuden sind grundsätzlich nicht mitversichert, wobei es einzelne Ausnahmen gibt.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Sturmflut in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung, wenn Regen durch ein offenes Fenster eindringt?
Grundsätzlich nicht. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Grundwasserschäden abgedeckt?
Grundwasser ist ausgeschlossen, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Gilt der Schutz auch in nicht bezugsfertigen Gebäuden?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.