Die Neodigital Hausratversicherung schützt den Hausrat auch bei seltenen Ereignissen wie einem Flugzeugabsturz. Versichert sind Schäden durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen – ebenso durch abstürzende Teile oder herabfallende Ladung.
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen.
Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Flugzeug oder ein anderes Luftfahrzeug abstürzt oder anprallt und dabei Ihren Hausrat beschädigt, greift der Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn nicht das ganze Luftfahrzeug, sondern nur einzelne Teile oder Teile der Ladung herabfallen und Schäden verursachen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist ein Flugzeugabsturz in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs an versicherten Sachen.
Sind auch herabfallende Teile eines Luftfahrzeugs versichert?
Ja. Der Schutz gilt ebenso für den Anprall oder Absturz seiner Teile.
Sind Schäden durch herabfallende Ladung abgedeckt?
Ja. Der Anprall oder Absturz der Ladung eines Luftfahrzeugs ist ebenfalls versichert.
Was zählt zu den versicherten Sachen?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.