In der Neodigital Hausratversicherung sind bestimmte Gefahren grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert – jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Krieg: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen: Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie: Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für einige besonders schwerwiegende Großgefahren besteht kein Versicherungsschutz. Dazu zählen Ereignisse rund um Krieg, Innere Unruhen sowie Vorgänge im Zusammenhang mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung. In diesen Fällen leistet die Versicherung nicht – und zwar auch dann nicht, wenn zusätzlich andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Besteht Schutz bei Schäden durch Innere Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn neben der ausgeschlossenen Gefahr weitere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.