Bei der Neodigital Hausratversicherung erhält der Versicherer bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Erfahren Sie, wie sich Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse regeln.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse:
Widerruf innerhalb von 14 Tagen:
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Rücktritt des Versicherers:
- Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
- Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung:
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Fehlendes versichertes Interesse:
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Versicherung eines nicht bestehenden Interesses zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils:
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Hausratvertrag früher als geplant, zahlen Sie grundsätzlich nur den Beitrag für die Zeit, in der Sie tatsächlich versichert waren. Je nach Grund der Beendigung – etwa Widerruf, Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses – gilt ein anderer Stichtag, bis zu dem dem Versicherer der Beitrag zusteht. In einigen Fällen darf der Versicherer stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welchen Beitrag erhält der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung?
Dem Versicherer steht nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was passiert bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Der Versicherer erstattet nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge. Voraussetzung ist, dass in der Widerrufsbelehrung auf Widerrufsrecht, Rechtsfolgen und den zu zahlenden Betrag hingewiesen wurde und der Versicherungsnehmer dem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt hat.
Was gilt, wenn die Widerrufsbelehrung unterblieben ist?
Dann hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wann kann der Versicherer eine Geschäftsgebühr verlangen?
Eine angemessene Geschäftsgebühr steht dem Versicherer zu, wenn der Vertrag durch Rücktritt beendet wird, weil der einmalige oder erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, sowie wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder ein künftiges Interesse nicht entsteht.
Was passiert bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.