Bei der Neodigital Hausratversicherung sind Sachen versichert, die nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, einer fest verbundenen Dachbox oder einer Box am Kraftrad innerhalb Europas entwendet, zerstört oder beschädigt werden. Welche Entschädigungsgrenzen, Uhrzeiten und Ausschlüsse gelten, erfahren Sie hier.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese innerhalb Europas im geographischen Sinn nach dem Aufbrechen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden:
- eines verschlossenen Kraftfahrzeugs oder einer fest mit diesem Fahrzeug verbundenen und verschlossenen Dachbox,
- einer fest mit einem Kraftrad verbundenen und verschlossenen Box.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden.
Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen.
Es besteht kein Versicherungsschutz bei der Hausratversicherung der Neodigital Versicherung für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen,
- elektronische Geräte,
- Kameras und deren Zubehör.
Entschädigungsgrenzen:
Je Versicherungsfall steht mindestens ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro als Entschädigungsgrenze zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden
- zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder
- während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist.
Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist die Voraussetzung der Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden nicht erfüllt, wird je Versicherungsfall maximal 600 Euro entschädigt.
In der Neodigital Hausratversicherung gilt auch:
- Es wird auch Entschädigung geleistet für versicherte Sachen, wenn sie durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger, nicht aber Wohnwagen, entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
- Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen.
- Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR.
- Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird aus einem verschlossenen Auto, einer fest verbundenen Dachbox oder einer verschlossenen Box am Kraftrad Hausrat gestohlen oder dabei beschädigt, greift der Schutz – vorausgesetzt, das Fahrzeug oder Behältnis wurde aufgebrochen. Wie viel erstattet wird, hängt davon ab, zu welcher Uhrzeit der Diebstahl geschah und ob eine Fahrunterbrechung von höchstens zwei Stunden vorlag. Bestimmte Gegenstände wie Wertsachen, elektronische Geräte oder Kameras sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Wo besteht der Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Autos?
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas im geographischen Sinn nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs, einer fest damit verbundenen und verschlossenen Dachbox oder einer fest mit einem Kraftrad verbundenen und verschlossenen Box.
Welche Gegenstände sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Wertsachen, elektronische Geräte sowie Kameras und deren Zubehör. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für versicherte Sachen in Kraftfahrzeuganhängern.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall stehen mindestens 1.000 Euro zur Verfügung, darüber hinaus maximal bis 2 Prozent der Versicherungssumme, wenn der Schaden zwischen 6.00 und 22.00 Uhr oder während einer Fahrunterbrechung von nicht länger als zwei Stunden eingetreten ist. Wird der Diebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verübt und ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden maximal 600 Euro entschädigt.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen?
Entschädigung wird auch geleistet für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Personenkraftwagen oder Wohnmobile, Dachboxen oder Kraftfahrzeuganhänger entwendet, zerstört oder beschädigt werden, nicht aber bei Wohnwagen. Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem Betrag von 2.500 EUR; für Wertsachen wird keine Entschädigung geleistet.