Die Neodigital Hausratversicherung ersetzt Schäden, wenn Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge an versicherten Sachen anprallen – auch bei Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung. Erfahren Sie, wann der Versicherer leistet und welche Fahrzeuge des Versicherungsnehmers vom Schutz ausgenommen sind.
Der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen ist versichert. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges:
- zerstört werden,
- beschädigt werden oder
- infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Fahrzeug – etwa ein Auto, eine Straßenbahn oder ein Boot – gegen versicherte Sachen und beschädigt oder zerstört diese, springt die Hausratversicherung ein. Auch abgefallene Teile oder verlorene Ladung eines solchen Fahrzeugs sind erfasst. Nicht abgedeckt sind allerdings Schäden durch Fahrzeuge, die Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person besitzen, betreiben oder fahren.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind bei einem Anprall versichert?
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Auch der Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung ist eingeschlossen.
Welche Schäden werden ersetzt?
Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch den Anprall zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Ist ein Schaden durch mein eigenes Fahrzeug versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Gilt der Ausschluss auch für Fahrzeuge von Mitbewohnern?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Fahrzeuge nicht vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehalten, betrieben oder geführt werden.