Taucht ein gestohlenes oder abhandengekommenes Fahrrad oder Pedelec wieder auf, regelt Neodigital in der Fahrradversicherung, wie mit der Entschädigung umzugehen ist. Wer den Verbleib erfährt, muss dies unverzüglich in Textform anzeigen. Ob der Versicherungsnehmer die Entschädigung behält, das Rad zurückgibt oder das Geld zurückzahlt, hängt davon ab, ob bereits gezahlt wurde und ob voll oder anteilig entschädigt wurde – jeweils mit einer Frist von zwei Wochen.
Anzeigepflicht
Erfährt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer, wo sich das abhandengekommene Fahrrad oder Pedelec befindet, muss er dies dem jeweiligen Vertragspartner unverzüglich anzeigen. Die Anzeige muss in Textform erfolgen (zum Beispiel über die App myNeo).
Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz des abhandengekommenen Fahrrads oder Pedelecs wiedererhalten, gilt für die Entschädigung Folgendes:
Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung. Voraussetzung ist, dass er dem Versicherer das Fahrrad oder Pedelec innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und das Fahrrad oder Pedelec zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
- Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts kann er dem Versicherer das Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht muss er innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.
- Bei Entschädigung in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts muss er das Fahrrad oder Pedelec im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat.
Beschädigte Sachen
Behält der Versicherungsnehmer das wiederherbeigeschaffte Fahrrad oder Pedelec und ist dieses beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Mögliche Rückerlangung
Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz des abhandengekommenen Fahrrads oder Pedelecs zurückzuerlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt es als zurückerhalten.
Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer das zurückerlangte Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung stellen, gilt: Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm daran zustehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein verschwundenes Fahrrad oder Pedelec wieder auftaucht, muss das dem Vertragspartner sofort in Textform gemeldet werden. Kehrt das Rad vor der endgültigen Zahlung zurück, behält man die Entschädigung nur, wenn man es innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer überlässt. Nach der endgültigen Zahlung kann man das Rad gegen Rückzahlung des Geldes behalten oder es je nach Umfang der Entschädigung dem Versicherer überlassen bzw. verkaufen lassen. Bei einem beschädigten Rad, das man behält, sind auch die Reparaturkosten ersetzbar.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn mein gestohlenes Fahrrad wieder auftaucht?
Sobald der Versicherer oder der Versicherungsnehmer erfährt, wo sich das abhandengekommene Fahrrad oder Pedelec befindet, muss dies dem Vertragspartner unverzüglich in Textform angezeigt werden, zum Beispiel über die App myNeo.
Kann ich mein wiedergefundenes Rad behalten, obwohl ich schon Geld bekommen habe?
Ja. Innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers kann der Versicherungsnehmer wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und das Fahrrad oder Pedelec zu behalten.
Was passiert, wenn ich das zurückerhaltene Rad nicht innerhalb der Frist zur Verfügung stelle?
Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung muss eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung zurückgezahlt werden, wenn das Rad nicht innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung gestellt wird. Nach voller Entschädigung geht das Wahlrecht auf den Versicherer über, wenn es der Versicherungsnehmer nicht binnen zwei Wochen ausübt.
Was gilt, wenn das wiedergefundene Rad beschädigt ist?
Behält der Versicherungsnehmer das wiederherbeigeschaffte, beschädigte Fahrrad oder Pedelec, kann er zusätzlich die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022