Bei der Fahrradversicherung der Neodigital können Versicherungsnehmer ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr – auch bei längerer Vertragsdauer –, während sie bei kürzerer Vertragsdauer dieser entspricht.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Bei laufenden Zahlungen sind folgende Zahlungsweisen möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag lässt sich je nach Vereinbarung entweder in laufenden Raten oder auf einmal im Voraus zahlen. Bei laufenden Zahlungen stehen monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweisen zur Wahl. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr, bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag bezahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn mein Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022