Bei der Fahrradversicherung von Neodigital sind Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler mitversichert – und zwar dann, wenn die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsfristen oder vereinbarte Garantien gegenüber Verkäufern und Herstellern bereits abgelaufen sind. So bleibt der Schutz bestehen, auch wenn keine Ansprüche mehr gegenüber Händler oder Hersteller geltend gemacht werden können.
Zusätzlich zum sonstigen Versicherungsschutz sind auch Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs mitversichert, die auf Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler zurückgehen.
Dieser Schutz gilt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und/oder Haftungsfristen oder vereinbarter Garantien gegenüber Verkäufern und Herstellern.
Was bedeutet das konkret?
Schäden am Fahrrad oder Pedelec, die durch Fehler beim Material, in der Produktion oder in der Konstruktion entstehen, sind zusätzlich abgesichert. Dieser Schutz greift, wenn die gesetzlichen Gewährleistungs- oder Haftungsfristen oder vereinbarte Garantien gegenüber Verkäufer und Hersteller bereits abgelaufen sind. So besteht auch dann noch Deckung, wenn man sich nicht mehr an Händler oder Hersteller wenden kann.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Material- oder Konstruktionsfehler am Fahrrad abgesichert?
Ja, Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler sind mitversichert.
Ab wann greift dieser Schutz bei Herstellungsfehlern?
Der Schutz gilt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und/oder Haftungsfristen oder vereinbarter Garantien gegenüber Verkäufern und Herstellern.
Gilt der Schutz auch für ein Pedelec?
Ja, die Regelung bezieht sich ausdrücklich auf das Fahrrad oder Pedelec.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022