Bei der Fahrrad-Versicherung von Neodigital müssen Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten einhalten: Das Fahrrad oder Pedelec ist bei Nichtgebrauch stets mit einem eigenständigen, verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu sichern, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und ohne Rahmennummer codieren zu lassen. Tritt ein Versicherungsfall ein, muss der Schaden unverzüglich gemeldet, bei Diebstahl die Polizei eingeschaltet und passende Rechnungen sowie Nachweise eingereicht werden.
Vor Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsnehmer und sein Repräsentant sind verpflichtet:
- Das Fahrrad oder Pedelec zum Schutz gegen Diebstahl bei Nichtgebrauch jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu sichern. Dies gilt auch bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei der Unterbringung in der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers oder in einem ausschließlich von ihm selbst genutzten verschlossenen Raum entfallen die Verschlussvorschriften.
- Das versicherte Fahrrad oder Pedelec jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
- Ein versichertes Fahrrad oder Pedelec (auch aus Carbon), das keine Rahmennummer hat, bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.
Nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles:
- Dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich anzuzeigen – am schnellsten über die App, auch mündlich oder telefonisch.
- Im Falle von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Teilediebstahl oder Totalschaden die Rechnung für das versicherte Fahrrad oder Pedelec und gegebenenfalls fest montierter Anbauteile im Original sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad oder Pedelec in gleicher Art und Güte in Kopie einzureichen.
- Im Falle von Diebstahl oder Einbruchdiebstahl zusätzlich die Rechnung für das verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
- Schäden durch strafbare Handlungen (auch bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub) unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad oder Pedelec enthalten, wie zum Beispiel Marke, Typ und Rahmennummer. Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EUR übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
- Dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
- Alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Fahrrad oder Pedelec versichert, muss es bei Nichtgebrauch mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss abschließen – ausgenommen in der eigenen Wohnung oder einem allein genutzten verschlossenen Raum – und es nach Herstellervorgabe in ordentlichem Zustand halten. Fehlt eine Rahmennummer, ist das Rad codieren zu lassen. Kommt es zum Schaden, muss man ihn unverzüglich melden, bei Straftaten die Polizei einschalten und die geforderten Rechnungen und Nachweise einreichen. Zudem gilt: unnötige Kosten vermeiden und dem Versicherer die nötigen Auskünfte geben.
Häufige Fragen
Muss ich mein Fahrrad in der eigenen Wohnung abschließen?
Nein. Bei Unterbringung in der eigenen Wohnung oder in einem ausschließlich selbst genutzten verschlossenen Raum entfallen die Verschlussvorschriften. Bei Nichtgebrauch außerhalb sowie in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist das Rad jedoch mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu sichern.
Was muss ich tun, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde?
Der Diebstahl ist unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen – am schnellsten über die App, auch mündlich oder telefonisch – und der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle zu melden. Außerdem sind die Originalrechnung des Fahrrads und des verwendeten Fahrradschlosses sowie eine Kopie der Rechnung des Ersatzrades einzureichen.
Muss ich vor einer Reparatur die Versicherung einschalten?
Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EUR übersteigen, muss dem Versicherer vor der Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorgelegt werden. Zudem ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt mit Angaben wie Marke, Typ und Rahmennummer einzureichen.
Was gilt, wenn mein Fahrrad keine Rahmennummer hat?
Hat das versicherte Fahrrad oder Pedelec – auch aus Carbon – keine Rahmennummer, muss es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren gelassen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung neo-mobil-L 2022