Die Neodigital Fahrradversicherung erläutert die Beitragszahlung und die Versicherungsperiode und informiert über die Bedingungen des Versicherungsschutzes.
1. Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus
gezahlt.
2. Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.