Die Neodigital Fahrradversicherung definiert nicht versicherte Gefahren und Schäden und informiert über den Umfang des Versicherungsschutzes. Es sind folgende Gefahren und Schäden nicht versichert:
1. Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrads oder Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht entsprechend mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde;
2. Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei den Ermittlungsbehörden (Polizei);
3. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung);
4. Schäden durch Rost oder Oxidation;
5. Schäden, für die ein Dritter vertraglich, insbesondere als Verkäufer oder aus Reparaturauftrag oder aus Produkthaftung, insbesondere als Hersteller, einzustehen hat.
6. Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrads oder Pedelecs;
7. Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen;
8. Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen;
9. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden;
10. Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 ‰
11. Schäden am Akku, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben geladen wurde;
12. Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;