Die Neodigital Fahrradversicherung bietet Schutz für versicherte Sachen von Fahrrad und Pedelec und deckt unterschiedliche Schadensfälle ab.
1. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch Carbonrad), oder Pedelec, einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl.
Akku) sowie das verwendete Schloss.
Definition Fahrrad:
Fahrrad im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug mit max. drei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft von auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.
Definition Pedelec:
Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird.
Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen Hilfsantrieb verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
2. Versicherungsschutz besteht nur für Pedelecs, für die keine Versicherungs-oder Führerscheinpflicht besteht.
3. Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind. Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.
In der Neodigital Fahrradversicherung gilt auch:
1. folgendes Zubehör ist versichert:
Beleuchtung, Fahrradanhänger, Fahrradhelm, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Kartenhalter, Kilometerzähler, Kindersitz, Klingel, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug / NeodigitalFlickzeug, Steckschutzblech, Tachometer.
2. folgendes Gepäck versichert:
Hygieneartikel, Isomatte, Kartenmaterial, Kleidung, Luftmatratze, Regenschutzplane,
Schlafsack, Zelt.
3. Für vorgenanntes Zubehör und Gepäck besteht Versicherungsschutz, soweit im Versicherungsschein dokumentiert, für
a) Beschädigung durch
- Straftat eines Dritten
- Unfall mit dem versicherten Fahrrad oder Pedelec
- Brand
b) Verlust durch
- Diebstahl
- Raub
- Einbruchdiebstahl aus einem abgestellten, abgeschlossenen Kraftfahrzeug
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass das Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad oder Pedelec transportiert wird oder daran angebracht ist, bei nicht getragenem Helm an das Fahrrad oder Pedelec angeschlossen ist.
Versicherungsschutz besteht nur während des Gebrauchs des versicherten Fahrrads oder Pedelecs.
4. Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassenoder Verlieren.
5. Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EUR begrenzt.
Versichert ist der Neuwert. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300,- EUR pro Versicherungsfall begrenzt.