Neodigital bietet innovative E-Bike Versicherungen mit umfassendem Schutz. In der Neodigital E-Bike Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete E-Bike / Pedelec, einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl. Akku) sowie das verwendete Schloss versichert. Versicherungsschutz besteht nur für E-Bikes / Pedelecs, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht.
Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind. Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.
Definition Pedelec (E-Bike)
Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen Hilfsantrieb verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit
Leistungsumfang
- Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine
Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte
Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des
versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur
Funktion gehörenden Teile.
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch
Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur
Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs
angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. - Entschädigung bei Vandalismus / NeodigitalBeschädigung
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art
und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des
versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrs und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal bis zur vereinbarten
Versicherungssumme. - Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte
Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.