Die Neodigital Fahrradversicherung bietet umfassenden Schutz, inklusive Absicherung bei Diebstahl auch mit einfachem Schloss. Das Fahrrad oder Pedelec muss mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss, kein Zahlenschloss an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) gesichert werden.
Dies gilt auch bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei der Unterbringung in der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers oder einem ausschließlich von ihm selbst genutzten verschlossenen Raum, entfallen die Verschlussvorschriften.